{"id":90,"date":"2024-11-04T23:44:31","date_gmt":"2024-11-04T23:44:31","guid":{"rendered":"https:\/\/parkingsduesseldorf.de\/?page_id=90"},"modified":"2024-11-04T23:46:50","modified_gmt":"2024-11-04T23:46:50","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/parkingsduesseldorf.de\/index.php\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<p>[et_pb_section fb_built=&#8221;1&#8243; _builder_version=&#8221;4.27.2&#8243; _module_preset=&#8221;default&#8221; global_colors_info=&#8221;{}&#8221;][et_pb_row _builder_version=&#8221;4.27.2&#8243; _module_preset=&#8221;default&#8221; global_colors_info=&#8221;{}&#8221;][et_pb_column type=&#8221;4_4&#8243; _builder_version=&#8221;4.27.2&#8243; _module_preset=&#8221;default&#8221; global_colors_info=&#8221;{}&#8221;][et_pb_text _builder_version=&#8221;4.27.2&#8243; _module_preset=&#8221;default&#8221; global_colors_info=&#8221;{}&#8221;]<\/p>\n<h1>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h1>\n<h2>\u00a7 1 Geltung<\/h2>\n<p>(1) Alle Angebote und Leistungen der Firma ParKing&#8217;s D\u00fcsseldorf, (nachfolgend \u201eAnbieter\u201c genannt) erfolgen ausschlie\u00dflich aufgrund dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB). Diese sind Bestandteil aller Vertr\u00e4ge, die der Anbieter mit seinen Kunden (nachfolgend \u201eKunde\u201c genannt) \u00fcber die von sich angebotenen Leistungen schlie\u00dfen.<\/p>\n<p>(1.1) Diese AGB gelten gleicherma\u00dfen f\u00fcr alle sonstigen Erf\u00fcllungsgehilfen und Subunternehmer des Anbieters.<\/p>\n<p>(2) Mitarbeiter oder sonstige Beauftragte des Anbieters sind nicht berechtigt oder bevollm\u00e4chtigt, m\u00fcndliche oder schriftliche Vereinbarungen mit dem Kunden im Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen, die von diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen abweichen. Dies gilt nicht bei einer gesetzlichen Vertretungsmacht z.B. aufgrund Vertretungsberechtigter Organstellung oder als Prokuristen.<\/p>\n<p>(3) Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Anbieter auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enth\u00e4lt oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverst\u00e4ndnis mit der Geltung jener Gesch\u00e4ftsbedingungen.<\/p>\n<h2>\u00a7 2 Angebot und Vertragsabschluss<\/h2>\n<p>(1) Alle Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.<\/p>\n<p>(2) Der Kunde ist an eine von ihm unterzeichnete und von dem Anbieter noch nicht angenommene Bestellung 5 Kalendertage nach Absendung gebunden. Der Anbieter ist berechtigt, das Angebot innerhalb dieser Frist anzunehmen. Ma\u00dfgeblich f\u00fcr die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, in dem die Annahme dem Kunden zugeht.<\/p>\n<p>(3) Der Vertragsabschluss erfolgt durch schriftliche Vertragsbest\u00e4tigung des Anbieters oder durch Gegenzeichnung des schriftlichen Vertrages durch den Anbieter in Gegenwart des Kunden. Ein Telefax oder eine E-Mail gen\u00fcgen der Schriftform.<\/p>\n<h2>\u00a7 3 Leistungen des Anbieters<\/h2>\n<p>Der Kunde erkennt ausdr\u00fccklich an, dass es sich um ein Mietvertrag handelt und nicht um ein Verwahrungsvertrag.<\/p>\n<ol>\n<li style=\"list-style-type: none;\">\n<ol>\n<li>Der Anbieter vermietet Parkpl\u00e4tze und besorgt den Transfer vom Parkplatz zum Flughafen D\u00fcsseldorf und wieder zur\u00fcck wie folgt.\n<ol>\n<li><strong>Mietvertrag<\/strong>\n<ul>\n<li>Der Anbieter bietet Flugg\u00e4sten des Flughafens D\u00fcsseldorf International die M\u00f6glichkeit, ihr Fahrzeug auf den von dem Anbieter betriebenen Stellfl\u00e4chen gegen eine Geb\u00fchr abzustellen und den Shuttle-Service des Anbieters zum Flughafen D\u00fcsseldorf International und zur\u00fcck kostenfrei zu nutzen.<\/li>\n<li>Mit der Annahme der Buchungsbest\u00e4tigung durch den Anbieter kommt zwischen dem Kunden und dem Anbieter ein Mietverh\u00e4ltnis zustande.<\/li>\n<li>Der Anbieter verpflichtet sich mit der Buchungsbest\u00e4tigung, dem Kunden f\u00fcr die vereinbarte Dauer den bzw. die gebuchten Stellpl\u00e4tze zur Verf\u00fcgung zu stellen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz. In dem Fall einer Dauermiete wird dem Kunden ein fester Parkplatz zugewiesen. Dem Anbieter ist es gestattet das Fahrzeug auf nahe gelegene Parkgel\u00e4nde zu \u00fcberf\u00fchren und zu parken.<\/li>\n<li>Dem Anbieter steht aus Forderungen aus dem Mietvertrag ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht und wenn notwendig ein gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten Fahrzeug des Kunden zu. Sollte sich die R\u00fcckreise verz\u00f6gern, hat der Kunde den Anbieter unverz\u00fcglich zu benachrichtigen und den voraussichtlichen Ankunftstermin mitzuteilen. Wenn der Kunde das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit nicht entfernt, so geht der Kunde eine stillschweigende Verl\u00e4ngerung des Mietverh\u00e4ltnisses auf unbestimmte Zeit ein (Ausschluss der Fiktion des \u00a7 545 BGB). In so einem Fall beh\u00e4lt sich der Anbieter das Recht vor, eine entsprechende Mietdauer unter Zugrundelegung des f\u00fcr die Mietzeit vereinbarten Entgelts zu verlangen. Wird das Fahrzeug nicht nach einer angemessenen Frist entfernt, so ist der Anbieter nach vorheriger schriftlicher Fristsetzung und Androhung der R\u00e4umung berechtigt, das Kfz auf Kosten des Kunden zu entfernen. Der Kunde tr\u00e4gt die Kosten der R\u00e4umung, Aufbewahrung, Verwertung und Entsorgung, es sei denn, er hat die unterbliebene Abholung des Fahrzeuges nicht zu vertreten. Weitere Anspr\u00fcche des Anbieters bleiben hiervon unber\u00fchrt.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li><strong>Verhalten auf dem Betriebsgel\u00e4nde<\/strong>\n<ul>\n<li>Auf dem Betriebsgel\u00e4nde des Anbieters gelten die Vorschriften der deutschen Stra\u00dfenverkehrsordnung (StVO). Auf dem gesamten Betriebsgel\u00e4nde darf nur im Schritttempo gefahren werden. Der Kunde hat jederzeit die Verkehrszeichen zu beachten sowie den Anweisungen des Anbieters, seiner Mitarbeiter, deren Erf\u00fcllungsgehilfen und Beauftragten Folge zu leisten. Jeder Kunde und die ihn begleitenden Personen haben darauf zu achten, dass jegliche Art von Gef\u00e4hrdungen und Sch\u00e4digungen Dritter vermieden werden. Fahrzeuge d\u00fcrfen nur innerhalb der markierten und zugeordneten Stellfl\u00e4chen abgestellt werden. Der Kunde hat darauf zu achten, dass andere Fahrzeuge insbesondere im Hinblick auf das ungehinderte Ein- und Ausparken auf den benachbarten Stellpl\u00e4tzen nicht behindert werden.<\/li>\n<li>Dem Kunden ist es untersagt, ohne ausdr\u00fcckliche Zustimmung des Anbieters auf dem Betriebsgel\u00e4nde K\u00fchlwasser, Kraftstoffe oder \u00d6le abzulassen, M\u00fcll zu entsorgen, Sachen jeglicher Art (insbesondere Betriebsstoffe, feuergef\u00e4hrliche Gegenst\u00e4nde, leere Betriebsstoffbeh\u00e4lter, Reifen, Fahrr\u00e4der usw.) zu lagern, Motoren auszuprobieren oder laufen zu lassen sowie Fahrzeuge mit undichtem Tank oder Motor abzustellen. Die durch den Kunden oder seine Begleiter verursachten Verunreinigungen sind unverz\u00fcglich und ordnungsgem\u00e4\u00df von dem Kunden zu beseitigen. Bei Unterlassung der Beseitigung ist der Anbieter berechtigt, die Verunreinigungen auf Kosten des Kunden zu beseitigen. Bei Verunreinigungen des Bodens oder des Grundwassers hat die Beseitigung durch ein autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten des Kunden zu erfolgen; in diesen F\u00e4llen hat der Kunde kein Recht zur Selbstvornahme.<\/li>\n<li>Der Aufenthalt auf dem Betriebsgel\u00e4nde des Anbieters zu anderen Zwecken als der Fahrzeugeinstellung und Abholung, des Be- und Entladens sowie w\u00e4hrend eventueller Wartezeiten auf den Shuttle ist nicht gestattet. Das Abstellen des Fahrzeugs auf dem Betriebsgel\u00e4nde des Anbieters kann im Falle drohender Gefahr verweigert werden. Der Anbieter beh\u00e4lt es sich vor, Fahrzeuge im Falle dringender Gefahr von dem Betriebsgel\u00e4nde zu entfernen.<\/li>\n<li>Auf dem Betriebsgel\u00e4nde des Anbieters ist das Rauchen nur auf markierten Fl\u00e4chen gestattet.<\/li>\n<li>Taschen, Papiere und Wertgegenst\u00e4nde, welche zu einem Einbruch in das Fahrzeug verleiten k\u00f6nnten, sind w\u00e4hrend der Parkzeit im Kofferraum aufzubewahren.<\/li>\n<li>Mit Abschluss des Vertrages versichert der Kunde, dass der Fahrer im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist und das Fahrzeug den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz bis zum Verlassen des Betriebsgel\u00e4ndes besitzt. Kann dies durch den Kunden auf Verlangen des Anbieters gegen\u00fcber nicht nachgewiesen werden, so ist dieser berechtigt, die Vertragserf\u00fcllung abzulehnen.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 4 Preise und Zahlung<\/h2>\n<p>(1) Die Preise schlie\u00dfen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.<\/p>\n<p>(2) F\u00fcr die von dem Anbieter angebotenen Parkleistungen gelten die angegebenen Tagespreise pro angebrochenen Kalendertag.<\/p>\n<p>(3) Der Mietpreis wird von dem Anbieter zu Beginn der Mietzeit in Rechnung gestellt und ist von dem Kunden sofort und ohne Abzug in Euro zu zahlen. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend den Zahlungsverzug.<\/p>\n<p>(4) Nimmt der Kunde die volle Mietzeit nicht in Anspruch, so besteht kein Recht auf Auszahlung des Differenzbetrages.<\/p>\n<p>(5) Nutzt der Kunde den Stellplatz l\u00e4nger als gemietet, darf der Anbieter 15,00 \u20ac pro Tag in Rechnung stellen.<\/p>\n<p>(6) Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenanspr\u00fcche rechtskr\u00e4ftig festgestellt, unbestritten oder von dem Anbieter anerkannt sind. Au\u00dferdem ist der Kunde zur Aus\u00fcbung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverh\u00e4ltnis beruht.<\/p>\n<h2>\u00a7 5 R\u00fccktritt und K\u00fcndigung<\/h2>\n<p>(1) Dem Anbieter und dem Kunden stehen die gesetzlichen R\u00fccktritts- und K\u00fcndigungsrechte zu.<\/p>\n<p>(2) Zus\u00e4tzlich kann der Kunde bis zum Beginn der vereinbarten Mietzeit schriftlich, per Telefax oder per E-Mail von dem Vertrag zur\u00fccktreten. Erfolgt der R\u00fccktritt bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Mietbeginn, ist der R\u00fccktritt f\u00fcr den Kunden kostenfrei. Erfolgt der R\u00fccktritt sp\u00e4ter, hat der Kunde eine R\u00fccktrittspauschale in H\u00f6he von 50 % des vereinbarten Entgelts zu leisten<\/p>\n<p>. Dem Kunden bleibt es nachgelassen nachzuweisen, dass ein geringer Schaden bei dem Anbieter entstanden ist.<\/p>\n<h2>\u00a7 6 Haftung gegen\u00fcber Verbrauchern und Unternehmern<\/h2>\n<p>(1) Bei Kunden, die Verbraucher im Sinne des \u00a7 13 BGB sind, ist die Haftung auf Schadensersatz des Anbieters, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug oder sonstigen Pflichtverletzungen), auf vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.<\/p>\n<p>(2) Die vorstehenden Haftungsbeschr\u00e4nkungen gegen\u00fcber Kunden, die Verbraucher im Sinne des \u00a7 13 BGB sind, gelten nicht f\u00fcr die Haftung des Anbieters wegen vors\u00e4tzlichen Verhaltens oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit.<\/p>\n<p>(3) Die Haftung des Anbieters auf Schadensersatz gegen\u00fcber Kunden, die Unternehmer im Sinne des \u00a7 14 BGB sind, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Unm\u00f6glichkeit, Verzug, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung, ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Ma\u00dfgabe der Abs\u00e4tze (4) \u2013 (8) eingeschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p>(4) Der Anbieter haftet nicht im Falle einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit seiner Organe, gesetzlicher Vertreter, Angestellter oder sonstigen Erf\u00fcllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.<\/p>\n<p>(5) Soweit der Anbieter gem\u00e4\u00df \u00a7 6 (4) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Sch\u00e4den begrenzt, die der Kunde bei Vertragsschluss als m\u00f6gliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrs\u00fcblicher Sorgfalt h\u00e4tte voraussehen m\u00fcssen.<\/p>\n<p>(6) Im Falle einer Haftung f\u00fcr einfache Fahrl\u00e4ssigkeit ist die Ersatzpflicht des Anbieters f\u00fcr Sachsch\u00e4den und daraus resultierende weitere Verm\u00f6genssch\u00e4den auf einen Betrag von EUR zwei Millionen beschr\u00e4nkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.<\/p>\n<p>(7) Die Haftungsausschl\u00fcsse und \u2013beschr\u00e4nkungen der Abs\u00e4tze (4) \u2013 (6) gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erf\u00fcllungsgehilfen des Anbieters.<\/p>\n<p>(8) Die Einschr\u00e4nkungen der Abs\u00e4tze (3) \u2013 (7) gelten nicht f\u00fcr die Haftung des Anbieters wegen vors\u00e4tzlichen Verhaltens, wegen Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit.<\/p>\n<p>(9) Der Anbieter haftet nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die aufgrund von Gef\u00e4lligkeitshandlungen (Starthilfe, Einparkhilfe) seiner Mitarbeiter und\/oder Erf\u00fcllungshilfen entstehen. Ein Rechtsverh\u00e4ltnis kommt in diesem Fall nicht mit dem Anbieter zustande.<\/p>\n<p>(10) F\u00fcr technische oder mechanische Defekte (z.B. Reifen, Kupplung, Getriebe usw.) eines Fahrzeuges nach Wagenabgabe oder vor Wagenr\u00fcckgabe wird keine Haftung \u00fcbernommen.<\/p>\n<p>(11) Bei nicht Anspringen aufgrund eines technischen Defekts seines Fahrzeugs, ist der Kunde verantwortlich, entsprechende Ma\u00dfnahmen zu treffen. Sollte das Fahrzeug bei der R\u00fcckgabe nicht anspringen, haftet der Anbieter nicht f\u00fcr anf\u00e4llige R\u00fcckfahrt- oder \u00dcbernachtungskosten (wie z.B. Taxi, Mietwagen, Hotel).<\/p>\n<p>(12) Im Falle eines KFZ-Diebstahls, Brand-, Hagel- Sturm- oder Unwetterschadens, Vandalismus und KFZ-Einbruchdiebstahl haftet die Kaskoversicherung des jeweilig betroffenen Fahrzeuges. Eine Haftung der Firma ParKing&#8217;s D\u00fcsseldorf in diesen F\u00e4llen wird ausgeschlossen. Auch im Parkhaus gebuchte Parkpl\u00e4tze sind von dieser Regelung betroffen, da die Parkh\u00e4user auch anderen Parteien frei zug\u00e4nglich sind. Falls Autos die im Parkhaus stehen aus logistischen Gr\u00fcnden zu der Annahmestelle gebracht werden und insbesondere es zu Hagel- Sturm- oder Unwettersch\u00e4den kommt, ist auch die Kaskoversicherung des jeweilig betroffenen Fahrzeuges haftbar zu machen.<\/p>\n<p>(13) Eine anf\u00e4llige Reparatur liegt in der Verantwortung des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, sein Fahrzeug vor \u00dcbergabe und nach R\u00fcckgabe umgehend zu pr\u00fcfen und einen Schaden an seinem Fahrzeug unverz\u00fcglich anzuzeigen.<\/p>\n<p>(14) Nach Verlassen des Parkplatzes ohne vorherige Pr\u00fcfung eines Schadens durch einen Schichtleiter der Firma ParKing&#8217;s D\u00fcsseldorf gilt der PKW als einwandfrei zur\u00fcckerhalten und die Versicherungsdauer und Leistungspflicht ist beendet.<\/p>\n<p>(15) Der Anbieter haftet nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch andere Personen zu verantworten sind. Dies gilt auch bei Sch\u00e4den durch \u00dcberschreitung der zul\u00e4ssigen Fahrzeugh\u00f6he (2,20m).<\/p>\n<p>(16) Der Kunde haftet unabh\u00e4ngig von einem Verschulden f\u00fcr alle Sch\u00e4den, die infolge technischer Defekte durch das vom Kunden oder von ihm beauftragte Dritte auf das Betriebsgel\u00e4nde des Anbieters verbrachte Fahrzeug verursacht werden.<\/p>\n<p>(17) Der Anbieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern er schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. In diesem Fall ist die Haftung des Anbieters auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.<\/p>\n<p>(18) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit bleibt unber\u00fchrt; dies gilt auch f\u00fcr die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, verschuldensunabh\u00e4ngige gesetzliche Haftungstatbest\u00e4nde sowie Anspr\u00fcche des Kunden, die bereits vor Vertragsschluss entstanden sind.<\/p>\n<p>(19) Der Anbieter \u00fcbernimmt keine Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den, die auf dem Firmengel\u00e4nde oder im Verlauf des durchgef\u00fchrten Shuttle-Services an Gep\u00e4ckst\u00fccken des Kunden auftreten.<\/p>\n<p>(20) Der Anbieter haftet nicht f\u00fcr Wertgegenst\u00e4nde, die der Kunde im Fahrzeug bewusst oder unbewusst zur\u00fcckl\u00e4sst. Es ist in der Verantwortung des Kunden, das Fahrzeug ohne Wertgegenst\u00e4nde zu hinterlassen. F\u00fcr entwendete wertvolle G\u00fcter, die im Auto gelassen wurden, haftet der Kunde.<\/p>\n<p>(21) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung von dem Anbieter ausgeschlossen.<\/p>\n<p>(22) Der Kunde tritt bereits jetzt eigene Ersatzanspr\u00fcche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem von ihm zu vertretenden oder aufgrund eines technischen Defekts des Fahrzeugs eingetretenen Schadensfalls im Voraus an den Anbieter ab, soweit diesem ein Schaden entstanden ist.<\/p>\n<h2>\u00a7 8 Schlussbestimmungen<\/h2>\n<p>(1) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand f\u00fcr alle etwaigen Streitigkeiten aus der Gesch\u00e4ftsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Kunden nach Wahl des Anbieters D\u00fcsseldorf oder der Sitz des Kunden. F\u00fcr Klagen gegen den Anbieter ist in diesen F\u00e4llen jedoch D\u00fcsseldorf ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen \u00fcber ausschlie\u00dfliche Gerichtsst\u00e4nde bleiben von dieser Regelung unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>(2) Die Beziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden unterliegen ausschlie\u00dflich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.<\/p>\n<p>(3) Erf\u00fcllungsort ist der Gesch\u00e4ftssitz des Anbieters in D\u00fcsseldorf, es sei denn, dass ausdr\u00fccklich ein anderer Erf\u00fcllungsort vereinbart wurde.<\/p>\n<p>(4) Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen Regelungsl\u00fccken enthalten, gelten zur Ausf\u00fcllung dieser L\u00fccken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen vereinbart h\u00e4tten, wenn sie die Regelungsl\u00fccke gekannt h\u00e4tten.<\/p>\n<p>[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen \u00a7 1 Geltung (1) Alle Angebote und Leistungen der Firma ParKing&#8217;s D\u00fcsseldorf, (nachfolgend \u201eAnbieter\u201c genannt) erfolgen ausschlie\u00dflich aufgrund dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB). 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